Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der auf die vorläufige Zuweisung der UKW-Frequenz 106,8 MHz gerichtete Eilantrag des Radiosenders JazzRadio Berlin hat auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2025 - OVG 11 S 58/25)
  2. Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

    (VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 - VG 1 K 22/24)
  3. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG, wonach Bewerbern, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind, die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen ist, mit der Thüringer Verfassung für vereinbar erklärt.

    (Thüringer VerfGH, Urteil vom 26.11.2025 - VerfGH 9/25)
  4. Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag eines Hundehalters gegen eine von der Verbandsgemeinde Prüm verfügte Haltungsuntersagung sowie die angeordnete Sicherstellung des Hundes abgelehnt.

    (VG Trier, Beschluss vom 20.11.2025 - 8 L 7404/25.TR)
  5. Die Polizeibehörden eines Mitgliedstaats können auf der Grundlage interner Vorschriften entscheiden, ob es erforderlich ist, die biometrischen und genetischen Daten einer strafrechtlich verfolgten oder einer Straftat verdächtigten Person zu speichern. Sofern das nationale Recht angemessene Fristen für die Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt, muss darin nicht unbedingt eine Höchstdauer...

    (EuGH, Urteil vom 20.11.2025 - C-57/23)
  6. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München rechtswidrig und damit unwirksam ist. Damit ist der Cannabiskonsum dort entsprechend den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes des Bundes (KCanG) wieder erlaubt.

    (Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2025 - 10 N 25.826)
  7. Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertigt die Zulassung von Wasserkraftanlagen am Rhein, wenn die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

    (VG Koblenz, Urteil vom 21.11.2025 - 1 K 170/25.KO)