Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Klagen von Apple gegen die Benennung als Torwächter für den App Store und für iOS abgewiesen. Die Klagen in Bezug auf iMessage erklärt das Gericht für unzulässig.

    (EuGH, Urteil vom 08.07.2026 - T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24)
  2. Urlauber können 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen, wenn ein gebuchter Cluburlaub kurzfristig storniert wird und angebotene Ersatzhotels qualitativ nicht gleichwertig sind. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

    (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.03.2026 - 2-24 O 123/25)
  3. Wer sein Grundstück mit dem Auto nur über den Privatweg eines Nachbarn erreichen kann, hat nicht automatisch Anspruch auf ein Notwegerecht. Voraussetzung ist unter anderem, dass die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks rechtmäßig ist.

    (LG Landau, Urteil vom 31.03.2026 - 4 O 121/25)
  4. Der Angeklagte, ein Fahrgast, schlug bei einer Ticketkontrolle mehrfach auf einen Zugbegleiter ein, der eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts schied nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme aus.

    (LG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.2026)
  5. Ein Mann aus Algerien ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einer Klage gegen eine Zurückweisung gescheitert. Der Mann hatte in Deutschland Asyl gesucht und wurde nach Frankreich zurückgeschickt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage des Mannes aus rechtstechnischen Gründen als unzulässig ab.

    (VG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2026 - A 13 K 6191/25)
  6. Auch wer ein Streaming-Abo abschließt, hat ein Widerrufsrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der kleine Haken: Für die bis zum Widerruf genutzte Leistung muss der Verbraucher aber zahlen.

    (EuGH, Urteil vom 09.07.2026 - C-234/25)
  7. Mit Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.

    (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2026)