Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Ein Bewerber für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil er 2025 einen Harnstein ("Urolithiasis") entwickelt hatte. Die Beschwerde gegen diese vom Verwaltungsgericht Aachen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffene Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2026 - 6 B 305/26)
  2. Ein intensiver Schubser zur Abwehr tätlicher Angriffe ist gerechtfertigt, wenn das Opfer zuvor mehrfach vergebens zur Wahrung von Abstand aufgefordert wurde. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

    (AG München, Urteil vom 21.07.2026 - 172 C 4529/26)
  3. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer Cannabis- Anbauvereinigung („Cannabis-Club“) in Gemünden am Main abgewiesen.

    (VG Würzburg, Urteil vom 24.09.2026 - W 5 K 26.42)
  4. Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es zulässig sein kann, in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes ("Mural") auf einer zur Wohnanlage gehörenden Hochhausfassade zu beschließen.

    (BGH, Urteil vom 25.09.2026 - V ZR 165/25)
  5. Ein Schüler, der in der Schülertoilette Pfefferspray versprüht, darf für die Dauer von zehn Schultagen sofort vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

    (VG Berlin, Beschluss vom 22.09.2026 - VG 3 L 511/26)
  6. Ein für eine einzelne Filmszene engagierter Stuntman ist selbständig tätig – also nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt –, wenn er aufgrund betrieblicher Investitionen im Vorfeld des Einsatzes ein relevantes unternehmerisches Risiko trägt. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

    (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2026 - L 14 BA 11/24)
  7. Der Kläger bestellte online ein Elektroauto. Die abschließende Schaltfläche war entgegen dem Gesetzeswortlaut allein mit "Bestellen" statt mit "zahlungspflichtig bestellen" bezeichnet worden. Da der online-Bestellvorgang im Übrigen transparent und ersichtlich auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Kaufvertrags gerichtet war, kann sich der Käufer hier nicht mit Erfolg auf die unvollständige Beschriftung berufen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.09.2026 - 9 U 76/25)