Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dies nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

    (BSG, vom 27.11.2025 - B 5 R 9/24 R)
  2. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat auf eine Klage der Mercedes-Benz AG gegen sogenannte Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die angefochtenen Bescheide aufgehoben.

    (VG Schleswig, Urteil vom 27.11.2025 - 3 A 51/21)
  3. Die Auflösung und das Verbot der Versammlung „Palästina-Kongress 2024 – Wir klagen an!“ waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

    (VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 - VG 1 K 187/24)
  4. Der auf die vorläufige Zuweisung der UKW-Frequenz 106,8 MHz gerichtete Eilantrag des Radiosenders JazzRadio Berlin hat auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2025 - OVG 11 S 58/25)
  5. Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

    (VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 - VG 1 K 22/24)
  6. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG, wonach Bewerbern, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind, die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen ist, mit der Thüringer Verfassung für vereinbar erklärt.

    (Thüringer VerfGH, Urteil vom 26.11.2025 - VerfGH 9/25)
  7. Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag eines Hundehalters gegen eine von der Verbandsgemeinde Prüm verfügte Haltungsuntersagung sowie die angeordnete Sicherstellung des Hundes abgelehnt.

    (VG Trier, Beschluss vom 20.11.2025 - 8 L 7404/25.TR)