Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Die Betreiberin des Strandbads Jungfernheide hat keinen Anspruch auf vorrangige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Umfeld des Freibads. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

    (VG Berlin, Beschluss vom 21.07.2026 - VG 1 L 239/26)
  2. Die unter anderem auf Bank- und Finanzsachen spezialisierte 40. Zivilkammer hat eine gegen eine Bank gerichtete Klage auf Schadenersatz für Anleger abgewiesen (Az. 40 O 4474/18). Der Streitwert lag bei rund 30,4 Millionen Euro.

    (LG München I, Urteil - 40 O 4474/18)
  3. Veganismus, also der Verzicht auf tierische Produkte in der Ernährung, wie z.B. Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, Honig und allen daraus hergestellten Lebensmitteln oder Zusatzstoffen kann laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als quasi-religiöse Überzeugung angesehen werden. Der Fall betraf das Unterlassen der Bereitstellung einer veganen Ernährung für die Beschwer­de­führer während ihrer Unterbringung...

    (EuropGMR, Urteil vom 16.06.2026 - 55299/20 und 31515/22)
  4. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Anträge in einem Organstreitverfahren verworfen, die sich gegen die im Januar 2022 wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag richten.

    (BVerfG, Beschluss vom 09.06.2026 - 2 BvE 1/22)
  5. Eine Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln darf vorerst weiter bis 24 Uhr öffnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag eines Gastwirtes am Brüsseler Platz gegen die Verkürzung der Öffnungszeit auf 22 Uhr stattgegeben.

    (VG Köln, Beschluss vom 21.07.2026 - 21 L 1017/26)
  6. Die Stadt Köln hat ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 28. September 2023, gegen den vom Brüsseler Platz in Köln ausgehenden Lärm ab 22 Uhr einzuschreiten, trotz Bemühungen noch nicht ausreichend erfüllt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 15. Juli 2026 entschieden und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen die Stadt festgesetzt.

    (VG Köln, Beschluss vom 15.07.2026 - 9 M 19/26)
  7. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bestimmt, dass nur Personen zum Bürgermeister oder Landrat gewählt werden dürfen, die nicht älter als 67 Jahre sind. Aus diesem Grund hatte die Stadt Hameln einem 69-jährenden Kandidaten der FDP keine Wählbarkeitsbescheinigung für die Landratswahl am 13. September 2026 ausgestellt. Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hannover wollte der FDP-Kandidat feststellen...

    (VG Hannover, Beschluss vom 17.07.2026 - 1 B 4253/26)