Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der Eigentümer eines frei zugänglichen Grundstücks ist nicht Besitzer von dort verbotswidrig abgelagertem Abfall und muss diesen daher nicht beseitigen. Das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Eigentümer eines Grundstücks. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

    (BVerwG, Urteil vom 28.04.2026 - BVerwG 10 C 7.24)
  2. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Eilantrag gegen die Anordnung des Rückbaus einer durch einen Brand beschädigten Gebäudehälfte in Betzdorf stattgegeben.

    (VG Koblenz, Beschluss vom 23.07.2026 - 1 L 807/26.KO)
  3. Ein von einem Beamten auf dem Weg von zu Hause zur Dienststelle erlittener Insektenstich ist ein Dienstunfall. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2026 - 1 A 868/22)
  4. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat einem Eilantrag gegen die Anordnung von Meldeauflagen und einem Aufenthaltsverbot für Teile der Göttinger Innenstadt entsprochen.

    (VG Göttingen, Beschluss vom 29.07.2026 - 1 B 184/26)
  5. Der Antragsteller wendet sich gegen Äußerungen der Antragsgegnerin über einen Besuch in seinem Lokal, bei dem der Dackel der Antragsgegnerin Gift aus einer Mäuse-Köderbox fraß. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, dass es sich um zulässige - teilweise überzeichnete und emotionalisierte - Meinungsäußerungen handele.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.06.2026 - 16 W 22/26)
  6. Ein Sturz auf öligem Boden im betriebseigenen Massageraum ist kein gesetzlich geschützter Arbeitsunfall. Wer ein freiwilliges Massageangebot im Betrieb wahrnimmt, handelt primär aus persönlichem Interesse an Erholung und Entspannung - so urteilt das Sozialgericht München.

    (SG München, Urteil vom 22.07.2026 - S 9 U 498/25)
  7. Geraten Versicherte mit der Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge für zwei Monate in Rückstand und zahlen sie trotz Mahnung nicht, ruht ihr Anspruch auf Leistungen durch die Krankenkasse. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.

    (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.05.2026 - L 5 KR 96/23)