Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Die Ablehnung eines Antrags auf Intensivpflege durch die Krankenkasse kann bei einer fortschreitenden schweren Erkrankung nicht auf eine Begutachtung gestützt werden, die zehn Monate zurückliegt. Dies hat das Sozialgericht im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden.

    (SG München, Beschluss vom 05.02.2026 - S 59 KR 171/26 ER)
  2. Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche Kündigung jedoch als wirksam angesehen.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 30.01.2026 - 21 Ca 13264/25)
  3. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Studierendenschaft der Hochschule sind verpflichtet, einen AfD-Politiker an einer im Rahmen einer Ringvorlesung veranstalteten „Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026“ am 5. Februar 2026 zu beteiligen. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden.

    (VG Mainz, Beschluss vom 03.02.2026 - Az. 3 L 59/26.MZ)
  4. Dem von 2002 bis 2016 in Guantánamo inhaftierten Kläger, der mittlerweile niederländischer Staatsangehöriger und damit EU-Bürger ist, darf ein durch eine Ausweisung wegen Sozialleistungsbetrugs im Jahr 2000 entstandenes Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht mehr entgegengehalten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2026 - 18 A 109/24)
  5. Der Eilrechtsschutzantrag eines Politikers der Alternative für Deutschland – AfD – auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim unter dem Titel „Jugend trifft Politik“ bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.02.2026 - 10 B 10203/26.OVG)
  6. Das Landgericht München I hat mit Endurteil die Klage einer Bundestagsfraktion auf Einladung zur Münchner Sicherheitskonferenz abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Trotz der gerichtlichen Niederlage werden Mitglieder auf der diesjährigen Sicherheitskonferenz teilnehmen dürfen. Der Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), Wolfgang Ischinger, hat drei Bundestagsabgeordnete der AfD zu der Tagung am kommenden Wochenende eingeladen.

    (LG München I, Urteil vom 16.12.2025 - Az. 20 O 6791/24)
  7. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Aldi Süd Gruppe Kaffeeprodukte, die in Kaffeeröstereien der eigenen Unternehmensgruppen produziert werden, – jedenfalls in den Aktionswochen – unter den Herstellungskosten anbieten darf.

    (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2026 - VI-6 U 1/25 [Kart])