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Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat am 7. August 2026 in drei Beschlüssen Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Damit steht rechtskräftig fest, dass die jeweiligen Kläger als Mitglieder bzw. Unterstützer des Landesverbandes der Partei Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt (AfD LSA) nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.

    (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.08.2026 - 3 L 44/25; 3 L 45/25; 3 L 51/25)
  2. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den Antrag eines Anwohners auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf etwaige zu erwartende Lärmimmissionen durch ein für Mitte August geplantes Hoffest auf einem in seiner Nachbarschaft liegenden Weingut abgelehnt.

    (VG Trier, Beschluss vom 05.08.2026 - 9 L 3354/26.TR)
  3. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der wegen linksextremistischer Gewalttaten verurteilten Lina E. gegen die Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht Dresden verworfen.

    (BAG, Beschluss vom 04.08.2026 - StB 47/26)
  4. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage einer Angestellten auf Verbeamtung abgewiesen. Wegen ihrer Lehrtätigkeit in einer der Muslimbruderschaft zugerechneten Moschee sah die Stadt Karlsruhe berechtigte Zweifel an ihrer Verfassungstreue – von deren verfassungsfeindlichen Haltungen sich die Klägerin nicht distanzierte.

    (VG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2026 - 12 K 8295/25)
  5. Die Werbung für ein zeitlich und räumlich eng eingegrenztes Kostenlos-Angebot zur Entlastung einer akuten Verkehrsnotlage ist rechtmäßig, sofern die Grenzen des Gratis-Angebots für den Verbraucher aus dem Gesamtzusammenhang klar ersichtlich sind. Dies hat das Landgericht Köln entschieden und das Oberlandesgericht Köln bestätigt.

    (OLG Köln, Beschluss vom 27.07.2026 - 6 W 57/26)
  6. Ein Höhenunterschied von 2 bis 3 cm an Plattenstößen auf öffentlichen Wegen begründet auch in belebten Fußgängerzonen in der Regel keine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Kommune. Stürzt ein Fußgänger über eine solche gut sichtbare Schwelle, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko. Dies entschied das Landgericht Stuttgart.

    (LG Stuttgart, Urteil vom 20.02.2026 - 7 O 205/25)
  7. Liegen die Geräuschemissionen einer fachgerecht montierten Wärmepumpe weit unter den gesetzlichen Richtwerten der TA Lärm und der DIN 45680 und erhöht sich der Geräuschpegel am Nachbarhaus dadurch nur unwesentlich, müssen Nachbarn den Betrieb dulden. Besondere gesundheitliche Empfindlichkeiten Einzelner begründen in diesem Fall keinen Unterlassungsanspruch. Dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden.

    (LG Bielefeld, Urteil vom 09.06.2026 - 1 O 310/24)