Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Ein Nachbar muss Lichtimmissionen von der Zufahrt eines anderen Nachbarn in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nicht hinnehmen. Er kann nicht darauf verwiesen werden, Rollläden anzubringen, um die Lichtimmissionen abzuwehren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

    (AG München, Urteil vom 10.02.2026 - 173 C 9993/25)
  2. Die Stadt Rheinsberg muss erneut Äußerungen ihres Bürgermeisters unterlassen (vgl Bürgermeister darf als Amtsperson keine Andeutungen und Unterstellungen über Dritte verbreiten). Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit zwei Beschlüssen vom gestrigen Tage entschieden.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2026 - OVG 12 S 45/26, OVG 12 S 55/26)
  3. Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat dem Antrag eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Brookmerland auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entsprochen, mit dem dieses sich gegen seine Neuzuordnung zu einer anderen Ortsfeuerwehr innerhalb der Samtgemeinde wendete.

    (VG Oldenburg, Beschluss vom 24.06.2026 - 15 B 1105/26)
  4. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen § 184l des Strafgesetzbuchs (StGB) richten, welcher das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt.

    (BVerfG, Beschluss vom 21.05.2026 - 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22)
  5. Die Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Finanzierung von Kindertagesstätten ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Normenkontrollverfahren.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.06.2026 - 6 C 10023/26.OVG)
  6. Das Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt auch für eine Website, die der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist. Die Anwendbarkeit dieses Verbots hängt weder von einer Gewinnerzielungsabsicht noch vom Umfang oder der Dauer der Verbreitung ab.

    (EuGH, Urteil vom 02.07.2026 - C-67/25)
  7. Der Europäische Gerichtshof weist das von Google und ihrer Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Rechtsmittel zurück und bestätigt somit die Geldbuße wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung der Suchmaschine Google Search im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android.

    (EuGH, Urteil vom 02.07.2026 - C-738/22)