Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.

    (BAG, Urteil vom 13.11.2025 - 6 AZR 131/25)
  2. Ein Mann wurde für die Teilnahme an einer Sitzblockade gegen eine Demonstration zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun die Verurteilung und stellte klar: Zwar ist eine Sitzblockade von der Versammlungsfreiheit gedeckt, doch die damit verbundene grobe Störung der anderen Demonstration kann dennoch strafbar sein.

    (BVerfG, Beschluss vom 01.10.2025 - 1 BvR 2428/20)
  3. Bei einer für den 22. November 2025 geplanten pro-palästinensischen Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf dürfen diverse Parolen nicht geäußert werden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit den gegen das Verbot der Parolen durch das Polizeipräsidium Düsseldorf gerichteten Eilantrag des Veranstalters abgelehnt.

    (VG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2025 - 18 L 3700/25)
  4. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die durch die Stadt Flensburg auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 303 für ein Hotel erteilte Baugenehmigung aufgehoben.

    (VG Schleswig, Urteil vom 13.11.2025 - 2 A 13/25)
  5. Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind.

    (BGH, Urteil vom 13.11.2025 - IX ZR 127/24)
  6. Mehrere Klagen gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel sind vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolglos geblieben.

    (VG Berlin, Urteil vom 12.11.2025 - VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24)
  7. Das Amtsgericht Frankenthal hat in einer aktuellen Entscheidung über die Rückzahlung von Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind entschieden und die Pflicht zur ungefragten Offenbarung wesentlicher Einkommensverhältnisse bekräftigt, aber auch die eigene Erkundigungsobliegenheit des Unterhaltszahlers hervorgehoben.

    (Amtsgericht Frankenthal, Beschluss vom 17.09.2025 - 71 F 25/25)