Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Die Verbraucherzentrale NRW hat vor dem LG München I erneut gegen Sky gewonnen. Der Grund: Auch die überarbeitete Kündigungsfunktion mit zwei Buttons („Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“) verstößt laut Gericht gegen § 312k BGB.

    (LG München I, Urteil vom 14.07.2026 - 33 O 14294/25)
  2. Das Landgericht Osnabrück hatte sich mit der Frage der Nichtigkeit eines Pferdekaufsvertrags zu beschäftigten. Die Käuferin und Klägerin meinte, dass der Pferdekauf wegen Wuchers oder Verstoß gegen die guten Sitten nichtig sei und verlangte eine Rückabwicklung des Kaufs.

    (LG Osnabrück, Urteil vom 24.07.2026 - 1 O 305/26)
  3. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage einer Schülerin auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für den Weg von ihrem Wohnort im Ortsteil Monzel zur Grundschule im Ortsteil Osann abgewiesen.

    (VG Trier, Urteil vom 22.06.2026 - 9 K 1279/26.TR)
  4. Die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen mit Fahrer (maximal 20 % weniger als Taxitarif) durch den OB der Stadt Köln ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

    (VG Köln, Beschluss vom 24.07.2026 - 18 L 1226/26)
  5. Zwei Schüler wollten mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Hannover ihr Wunschgymnasium im Stadtgebiet Hannover zur vorläufigen Aufnahme für die fünfte Klasse verpflichten lassen. Sie hatten im Losverfahren keine Plätze erhalten.

    (VG Hannover, Beschluss vom 15.07.2026 - 6 B 3826/26 und 6 B 3751/26)
  6. Die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete hat das Bundesverfassungsgericht für willkürlich erklärt. In jedem Einzelfall müsse die Aufnahme geprüft werden. Damit gab das Verfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde afghanischer Beschwerdeführender - einer Mutter mit zwei minderjährigen Söhnen - statt.

    (BVerfG, Beschluss vom 22.07.2026 - 2 BvR 319/26)
  7. Der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann (Mitglied des 20. Deutschen Bundestages) hatte geklagt, weil er seine Rechte als Parlamentarier durch das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren beim "Heizungsgesetz" vor drei Jahren verletzt sah. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge im Organstreitverfahren gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz ("Heizungsgesetz") im Jahr 2023 verworfen.

    (BVerfG, Urteil vom 23.07.2026 - 2 BvE 4/23)