Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 12.02.2026 erläutert, was unter dem vom Gesetzgeber normierten "ELSTER/ERiC-Only-Konzept" zu verstehen ist. Demnach ist ein von einem Rechtsanwalt nur aus seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts eingelegter Einspruch ist nicht formwirksam und fristwahrend.

    (FinG Hannover, Urteil vom 12.02.2026 - 2 K 152/25)
  2. Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

    (EuGH, Urteil vom 17.03.2026 - C-258/24)
  3. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) darf ein Instagram-Angebot, das in Teilen entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder und Jugendliche wirkt, nicht in seiner Gesamtheit verbieten, sondern muss ihre Maßnahmen auf die Teile des Angebots beschränken, von denen die entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung ausgeht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

    (VG Berlin, Urteil vom 23.02.2026 - VG 32 K 20/23)
  4. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Land Nordrhein-Westfalen aufgegeben, das laufende Bewerbungsverfahren mit dem Antragsteller für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2027 fortzuführen.

    (VG Aachen, Beschluss vom 12.03.2026 - 1 L 160/26)
  5. Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

    (VG Berlin, Beschluss vom 13.03.2026 - VG 4 L 508/25)
  6. Ein dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt bezeichnet sein und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entsprechen. Fehlt es hieran, lassen sich aus der Vereinbarung keine Rechte herleiten. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass sich ein dingliches Wohnrecht an einer „abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss“ aus diesem Grund nicht auf eine Wohneinheit bezieht, die sich tatsächlich auf Erd- und Obergeschoss erstreckt.

    (OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.01.2026 - 4 U 121/23)
  7. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in dem Normenkontrollverfahren der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung über die Regelungen zur Freigabe von Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Gemeindeteilen oder Tourismusregionen (Öffnungszeitenverordnung) vom 20. Februar 2025 in Gestalt der Ersten Verordnung zur Änderung der Öffnungszeitenverordnung vom 19. Februar 2026 für unwirksam erklärt.

    (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.03.2026 - 2 K 160/25 OVG)