Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.

    (ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)
  2. Die Tätigkeit als Berater für eine Wirtschaftskanzlei bleibt dem ehemaligen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg während der bis Dezember 2026 reichenden Karenzzeit untersagt. Das folgt aus dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2026 - OVG 4 S 1/26)
  3. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands in einem Klageverfahren gegen die Netflix Services Germany GmbH entschieden. Die Regelung in den Geschenkkarten- und Gutscheinbedingungen, nach der die Kündigung der Verbraucher erst mit Verbrauch des gesamten Guthabens wirksam werden sollte, ist unwirksam.

    (BGH, Urteil vom 16.04.2026 - III ZR 152/25)
  4. Das Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“, das während der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern sollte und hierzu eine anteilige Finanzierung betrieblicher Fixkosten vorsah, stand im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben und der hierauf beruhenden „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2026 - 4 A 2068/23)
  5. Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschlusses vom 17. Februar 2026 entschieden.

    (FinG Münster, Beschluss vom 17.02.2026 - 14 V 232/26 AO)
  6. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Herausgabe des bei ihm sichergestellten Bargelds in Höhe von 104.836,73 €, da die Einziehung des Geldes durch das Landeskriminalamt rechtmäßig war. Dies hatte das Verwaltungsgericht Main entschieden. Das Urteil wurde durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 17. März 2026 bestätigt.

    (VG Mainz, Urteil vom 04.12.2025 - 1 K 91/25.MZ)
  7. Das Landgericht Itzehoe hat einen Mann u.a. wegen Cybergroomings, gewerbsmäßiger Erpressung, Nötigung und Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilte und ordnete die Sicherungsverwahrung an.

    (LG Itzehoe, Urteil - 317 Js 13743/25 jug)