Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte einen Eilantrag überwiegend ab, der sich gegen eine angeordnete Rattenbekämpfung in der Stadt Bad Hersfeld richtete.

    (VG Kassel, Beschluss vom 15.04.2026 - 5 L 615/26.KS)
  2. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat der Hauptsacheklage von Christian Drosten gegen Roland Wiesendanger (Az. 324 O 518/24) vollumfänglich stattgegeben. Wiesendanger wurden durch das Urteil zwei Äußerungen mit Bezug zu Drosten im Zusammenhang mit dem Ursprung des Coronavirus untersagt, die dieser in einem Interview mit dem Magazin "Cicero" im Jahre 2022 getätigt hatte.

    (LG Hamburg, Urteil vom 17.04.2026 - 324 O 518/24)
  3. Die Stadt Rheinsberg muss Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen unterlassen, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit zwei Beschlüssen entschieden hat.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.04.2026 - OVG 12 S 18/26 und OVG 12 S 19/26)
  4. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht nicht arbeitsrechtlich umgestaltet werden kann.

    (LSG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2026 - L 16 KR 76/23)
  5. Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.

    (ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)
  6. Die Tätigkeit als Berater für eine Wirtschaftskanzlei bleibt dem ehemaligen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg während der bis Dezember 2026 reichenden Karenzzeit untersagt. Das folgt aus dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2026 - OVG 4 S 1/26)
  7. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands in einem Klageverfahren gegen die Netflix Services Germany GmbH entschieden. Die Regelung in den Geschenkkarten- und Gutscheinbedingungen, nach der die Kündigung der Verbraucher erst mit Verbrauch des gesamten Guthabens wirksam werden sollte, ist unwirksam.

    (BGH, Urteil vom 16.04.2026 - III ZR 152/25)