Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Bürgerbegehren "Fahrradentscheid Köln" ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

    (VG Köln, Urteil vom 15.10.2026 - 4 K 6579/25)
  2. Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Parteiortsverbands auf Wiederholung der Zülpicher Stadtratswahl in einem Wahlbezirk abgewiesen. Der Kläger hatte argumentiert, dass ein Wahlbewerber durch den Transport von Wahlunterlagen und die Anwesenheit bei der Auszählung das Ergebnis manipuliert haben könnte. Nach Zeugenvernehmungen sah das Gericht jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinflussung und stufte die Vorwürfe als bloße Spekulationen ein.

    (VG Aachen, Urteil vom 14.10.2026 - 7 K 170/26)
  3. Der Gewinnung von Energie aus Photovoltaik-Anlagen kommt nicht stets Vorrang vor dem Erhalt von Bäumen zu. Das folgt aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.10.2026 - OVG 11 B 1/25)
  4. Mit Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verworfen, mit denen sich der Antragsteller – ein Abgeordneter der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag – gegen Ordnungsmaßnahmen wendet, die die Fraktion ihm gegenüber verhängte.

    (BVerfG, Beschluss vom 13.10.2026 - 2 BvQ 66/26)
  5. Mit Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer gegen eine Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wendet.

    (BVerfG, Beschluss vom 16.09.2026 - 2 BvR 1426/26)
  6. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat am 30.09.2026 mehreren Klagen gegen Bescheide der Samtgemeinde Gieboldehausen aus dem Jahr 2024 stattgegeben, die Niederschlagswassergebühren festsetzten.

    (VG Göttingen, Urteil vom 30.09.2026 - 3 A 28/24 u.a)
  7. Der Verlag Wort & Bild als privater Anbieter von digitalen Gesundheitsmedien hat keinen Anspruch auf Unterlassung des Betriebs des Nationalen Gesundheitsportals "gesund.bund.de" (NGP) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

    (VG Köln, Urteil vom 13.10.2026 - 6 K 1256/24)