Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat der Angestellten eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagte höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 teilweise zugesprochen.

    (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.2026 - 2 Sa 14/24)
  2. Müllverbrennungsanlagen müssen für das von ihnen ausgestoßene CO2 bezahlen, weil sie dem nationalen Brennstoffemissionshandel unterliegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

    (VG Berlin, Urteil vom 21.05.2026 - VG 10 K 440/23 und VG 10 K 516/23)
  3. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat ein gegen META verhängtes Ordnungsgeld wegen Nichtbeachtung eines Unterlassungstitels von 100.000 € auf 75.000 € reduziert. Der Grad des Verschuldens und die Auswirkungen des Unterlassens rechtfertigten keine höhere Festsetzung.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.07.2026 - 16 W 32/26)
  4. Die Klage eines Unternehmers gegen die Rückforderung ausgezahlter Corona-Soforthilfen bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2026 - 6 A 10785/26.OVG)
  5. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen vorläufigen Rechtsschutzantrag auf Zulassung des Kandidaten der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) zur Landratswahl im Landkreis Friesland abgelehnt.

    (VG Oldenburg, Beschluss vom 17.08.2026 - 6 B 4195/26)
  6. Wer ein gefälschtes Fahndungsplakat mit Polizeiwappen verbreitet, begeht eine Straftat nach § 267 StGB durch den Gebrauch einer unechten Urkunde. Da ein offizielles Plakat ein rechtlich relevantes Fahndungshilfsmittel der Strafverfolgung darstellt, kommt ihm eine entscheidende Beweisfunktion zu. Dies hat das Bayerische Oberstes Landesgericht entschieden.

    (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.08.2026 - 206 StRR 195/26)
  7. Die Stadt Köln muss ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen, weil sie ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28.09.2023, gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm einzuschreiten, noch nicht hinreichend erfüllt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, das gegen die Stadt das Zwangsgeld festgesetzt hatte.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2026 - 8 E 520/26)