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Aktuelle Gerichtsurteile: Familienrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Erlebt ein Kind häusliche Gewalt eines Elternteils gegen das andere Elternteil mit, so kann dies gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB zu einem Umgangsausschluss führen. Die miterlebte Gewalt wirkt sich auf das Kind in Form von psychischer Gewalt aus. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

    (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2024 - 6 UF 64/24)
  2. Schließen die Eheleute während der Trennungszeit einen Vergleich über die Räumung der Ehewohnung, so ergibt sich aus dem Vergleich der Räumungsanspruch. Die Spezialregelung des § 1361b BGB greift dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

    (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2022 - 21 UF 57/22)
  3. Ordnet ein Familiengericht an, dass der Umgang in einem Radius von 50 km vom Wohnort der Kindesmutter auszuüben ist, stellt dies eine Umgangsbeschränkung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB dar. Eine solche örtliche Beschränkung der Umgangsausübung bedarf der Prüfung einer Kindes­wohl­gefährdung. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

    (OLG Rostock, Beschluss vom 24.07.2024 - 10 UF 24/24)
  4. Bei der Immobilienbewertung im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind keine latenten Maklergebühren zu berücksichtigen. Es besteht keine Vergleichbarkeit mit der latenten Steuerlast. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

    (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2023 - 5 UF 121/22)
  5. Streiten sich die Eltern eines Kindes über die Anmeldung zum herkunfts­sprachlichen Unterricht, so ist einem Elternteil gemäß § 1628 Abs. 1 BGB die Allein­entscheidungs­befugnis darüber zu übertragen. Die Verbesserung der Verständigung mit einem Elternteil und das Kennenlernen eigener Wurzeln dient dem Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

    (OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2024 - 21 UF 193/23)
  6. In einem Verfahren auf Zahlung von Nutzungs­entschädigung in der Trennungszeit gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB sind hypothetische Unterhaltsansprüche im Rahmen der Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Beschluss vom 27.11.2024 - XII ZB 28/23)
  7. Eine Abfindung ist im Zugewinnausgleich unter anderem dann zu berücksichtigen, wenn die Zahlung nicht zur Deckung des Lebensbedarfs der Ausgleichs­pflichtigen benötigt wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn für ihn die Möglichkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.

    (OVG Saarland, Urteil vom 11.01.2022 - 6 UF 91/21)