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Aktuelle Gerichtsurteile: Strafrecht

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  1. Versucht eine Schöffin an sämtliche Verfahrens­beteiligte Schokoladen-Marienkäfer zu verteilen, so begründet dies keine Besorgnis der Befangenheit. Dennoch ist ein solches Verhalten in einem Strafverfahren unangemessen. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden.

    (LG Oldenburg, Beschluss vom 24.04.2023 - 12 Ns 380 Js 80809/21)
  2. Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StPO gebietet für sich genommen keine Pflichtverteidiger­bestellung nach § 141 Abs. 2 Nr. 3 StPO. Die Erforderlichkeit der Pflichtverteidiger­bestellung bei Unmöglichkeit des Beschuldigten zur Eigenverteidigung richtet sich nach seiner individuellen Schutzbedürftigkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Beschluss vom 05.04.2022 - 3 StR 16/22)
  3. Eine diagnostizierte dissoziale Persönlichkeits­störung genügt nicht zur Annahme einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB. Die Angabe einer Diagnose im Sinne eines Klassifikations­merkmals ICD-10 ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Beschluss vom 11.01.2022 - 1 StR 447/21)
  4. Gibt ein Strafverteidiger eine im Rahmen der Akteneinsicht erhaltenen Strafakte an den Beschuldigten weiter, so liegt darin keine Strafvereitelung gemäß § 258 StGB , wenn in der Akte der Entwurf des Haftbefehls war und der Beschuldigter sich aufgrund dessen der Haft entziehen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden.

    (OLG Jena, Beschluss vom 18.01.2022 - 1 Ws 487/21)
  5. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Herstellens, Besitzes und Führens eines Brandsatzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe nebst dem Besitz von Munition zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun dieses Urteil bestätigt.

    (BGH, Beschluss vom 18.02.2025 - 1 StR 553/24)
  6. Das Gebot des fairen Verfahrens auf Art. 6 Abs. 1 EMRK begründet keinen Anspruch des Täters auf Verhinderung der Tat durch die Straf­verfolgungs­behörden. Jedoch kann ein mögliches Fehlverhalten der Behörden strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Urteil vom 07.02.2022 - 5 StR 542/20, 5 StR 207/21)
  7. Wird mit einem Mobiltelefon eine Audioaufnahme von einer Polizeikontrolle angefertigt, so begründet dies den Anfangsverdacht für eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Die Polizei ist in einem solchen Fall berechtigt, das Mobiltelefon zu beschlagnahmen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

    (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.06.2022 - 1 OLG 2 Ss 62/21)