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Aktuelle Gerichtsurteile: Strafrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Eine Person darf in einem Mitgliedstaat nicht für einen Terrorakt strafrechtlich verfolgt werden, für den sie in einem anderen Mitgliedstaat bereits verurteilt wurde, selbst wenn die rechtliche Einordnung des Tatbestands dort eine andere ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

    (EuGH, Urteil vom 11.09.2025 - C-802/23)
  2. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen gegen zwei Urteile des Landgerichts Halle verworfen, das den Angeklagten jeweils wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen verurteilt hatte.

    (BGH, Beschluss vom 11.09.2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24)
  3. Einem Bekannten das Konto für eine Überweisung zur Verfügung gestellt und schon strafbar gemacht. So ging es einem Angeklagten, den das Amtsgericht Bad Segeberg vor kurzem zu einer Geldstrafe verurteilte.

    (AG Bad Segeberg, Urteil vom 10.04.2025 - 40 Cs 571 Js 41652/24)
  4. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Mannes als „Schwuchtel“ und „Pussy“ nach § 185 StGB strafbar ist.

    (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.01.2021 - 907 Cs – 7680 Js 229740/19)
  5. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat anlässlich einer Verurteilung wegen Beleidigung auch die Einziehung der dadurch erlangten Einnahmen angeordnet. Der Verurteilte hatte in einem Musikclip zwei Politiker beleidigt und mit dem Clip Einnahmen und Spenden bei Spotify und YouTube erzielt.

    (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2024 - 916 Ds 6443 Js 211140/23)
  6. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer gegen seine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung wendet.

    (BVerfG, Beschluss vom 09.06.2025 - 1 BvR 2721/24)
  7. Ein Eintracht-Fan nahm nach einem Fußballspiel der Frankfurter Eintracht gegen den FC Schalke 04 einem Fan der gegnerischen Mannschaft den Fan-Schal weg. Das Amtsgericht Frankfurt, das sich mit dem Fall zu befassen hatte, sah in der Tat jedoch keinen Diebstahl, sondern lediglich eine Nötigung. Ob ein Diebstahl vorliege, hänge davon ab, ob der Täter den Schal seinem Vermögen einverleiben wolle.

    (AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.10.2023 - 917 Ls 6443 Js 217242/23)