Aktuelle Gerichtsurteile: Schadensersatzrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Amtsgericht München hatte einen Streit unter Nachbarn zu entscheiden, in dem ein Nachbar einen im Hof stehenden Dekohasen beschädigt haben soll.

    (AG München, Urteil vom 02.01.2025 - 172 C 23447/24)
  2. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 € wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses einer nordhessischen Stadt zurückgewiesen. Die Ansprüche seien jedenfalls verjährt.

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.02.2026 - 1 U 32/24)
  3. Der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung hat keinen eigenen Zahlungsanspruch gegen seine Versicherung, wenn er einen Schaden selbst bezahlt hat. Die Haftpflichtversicherung ist nicht zu einer Zahlung an den Versicherungsnehmer berechtigt oder verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.

    (AG München, Urteil vom 18.11.2025 - 172 C 8761/25)
  4. Auch wenn ein Parkplatz keine Parkmarkierungen aufweist, müssen Autofahrende ihr Auto rücksichtsvoll parken. Andernfalls haften sie bei einem Parkplatzunfall mit. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, das zugleich Ausführungen zum richtigen Parken eines verständigen und rücksichtsvollen Autofahrenden machte.

    (AG München, Urteil vom 12.02.2026 - 344 C 8946/25)
  5. Fällt ein Pony während des Sterbeprozesses, den eine Tierärztin durch eine Injektion ausgelöst hat, auf die Tierärztin, haftet die Eigentümerin des Ponys nicht für dadurch verursachte Schäden. Das Umfallen des Tieres stellt keine Realisierung einer Tiergefahr dar, sondern ist allein auf die Schwerkraft zurückzuführen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte mit heute veröffentlichter Entscheidung die Einschätzung...

    (OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 29.01.2026 - 3 U 127/25)
  6. Das Landgericht Koblenz stellte klar, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einem historischen Pflasterweg nicht vorliegt, solange die Gefahren erkennbar und dem ortskundigen Nutzer zumutbar sind.

    (LG Koblenz, Urteil vom 09.02.2026 - Az. 1 O 9/25)
  7. Mit dieser Frage, wann es sich bei einem Schlagloch um eine "abhilfebedürftige Gefahrenquelle" handelt hat sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal befasst und die Klage eines gestürzten Motorradfahrers gegen die Stadt Speyer auf Schadensersatz von mehr als 6.000 Euro abgewiesen. Der Richter stellte fest, dass gerade auch Motorradfahrer sich im Grundsatz den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und ihre Fahrweise darauf einrichten müssen.

    (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.02.2026 - 3 O 181/25)