kanzlei-team

Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Haben Sie Fragen zum Grundstücksrecht oder Immobilienrecht?

Sowohl als Verkäufer als auch als Käufer unterstütze ich Sie anwaltlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Grundstückskaufvertrag, einem Bauträgervertrag oder beim Kauf einer Eigentumswohnung.

Wird der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt? Wurden vom Verkäufer Mängel an der Immobilie arglistig verschwiegen? Ist der Gewährleistungsausschluss wirksam? Besteht ein Rücktrittsrecht oder können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden? Gern prüfe ich Ihren Grundstücksvertrag, den Bauträgervertrag, den Werksvertrag, Maklervertrag oder den Architektenvertrag.

Auch bei Rechtsstreitigkeiten aus diesen Verträgen stehe ich Ihnen gern zur Seite. Gerade beim Kauf und Verkauf einer Immobilie ergeben sich häufig eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen. Ich berate Sie unterstützend und bin für Sie außergerichtlich und gerichtlich im Immobilienrecht tätig.

Durch die Beratung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen helfe ich Ihnen, Fehler zu vermeiden. Insbesondere stehe ich Ihnen rechtlich zur Seite, wenn Ihr Vertragspartner mangelhaft oder nicht leistet.

Die Frage, ob eine Zwangsvollstreckungsklausel, oder bestimmte Haftungsausschlüsse sinnvoll sind, wird mit Ihnen im Detail besprochen. Falls Ihrer Immobilie die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung droht, können Sie ebenfalls mit uns Kontakt aufnehmen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben wollen. Häufig lassen sich mit beteiligten Banken oder Gläubigern abgestimmte Regelungen treffen zum freihändigen Verkauf der Immobilie.

Neben spezifischen Fragen zum Grundstücksrecht vertrete ich Sie mit meiner schwerpunktmäßig zivilrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleii auch bei Rechtsfragen u.a. zum Bauträgervertrag, beim Kauf einer Eigentumswohung, im Mietrecht, Architektenrecht, Baurecht und Maklerrecht.

Insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus einem Grundstückskaufvertrag werde ich für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung beantragen. Einzelheiten werde ich mit Ihnen anlässlich der Beratung besprechen.

Weitere Informationen zum Grundstücksrecht erhalten Sie auf meiner Website www.grundstück-recht.de

Sollten Sie Rechtsfragen oder ein Rechtsproblem haben, rufen Sie mich an: 02921/2087

Ich biete Ihnen eine kompetente anwaltlichen Erstberatung!

Rechtsanwalt Klaus Picker - Ihr Anwalt und Rechtsberater für Grundstücksrecht und Immobilienrecht

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