Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile: Vertragsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Kann ein Autohaus ein bestelltes Elektroauto innerhalb einer gesetzten Frist nicht liefern und hat der Kunde daher das Recht von dem Vertrag zurückzutreten und muss sich in der Folge um eine Ersatzbeschaffung kümmern, dann hat der Kunde, wenn sich der Umweltbonus inzwischen verringert hat, einen Anspruch auf die Differenz gegen das Autohaus. Dies entschied das Amtsgericht München.

    (AG München, Urteil vom 01.02.2024 - 223 C 15954/23)
  2. Ein Unternehmer muss nicht zwingend in eine Widerrufsbelehrung seine Telefonnummer schreiben, wenn er andere Kontaktmöglichkeiten, wie z.B. Postanschrift und E-Mail-Adresse anbietet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VIII ZR 143/24)
  3. Schneit es so extrem, dass selbst für den Winterdienst kein Durchkommen mehr ist, dann stellt diese Situation in der Winterdienst nicht ausgeführt wurde, keinen fristlosen Kündigungsgrund dar. Die Leistung des Winterdiensts ist dann faktisch unmöglich geworden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

    (AG München, Urteil vom 15.01.2025 - 191 C 21246/24)
  4. Ein durch Embryotransfer von einer Leihstute ausgetragenes Fohlen gehört dem Eigentümer der Stute. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

    (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.09.2024 - 8 U 36/24)
  5. Das Landgericht München I hat die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching zur Rückzahlung von 1.500 EUR an eine Kundin verurteilt. Zudem hat das Landgericht München I festgestellt, dass der zwischen Kundin und Anbieterin geschlossene Vertrag nichtig ist. Der beklagten Plattformbetreiberin fehle schon die erforderliche Zulassung für das Anbieten von Fernunterricht.

    (AG München, Urteil vom 15.01.2025 - 44 O 16944/23)
  6. Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber muss der Stromversorger den konkreten Verbrauch beweisen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.

    (LG Lübeck, Urteil vom 17.10.2024 - 5 O 125/23)
  7. Die vom Streamingdienst DAZN Limited im Jahr 2022 verwendeten Nutzungsbedingungen für im Abonnement angebotene Sportpakete waren teilweise rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte gegen mehrere Vertragsklauseln geklagt, die dem Unternehmen umfassende Rechte auf Preiserhöhungen und Bedingungsänderungen einräumten.

    (OLG München, Urteil vom 11.10.2024 - 39 U 2482/23 e)