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Aktuelle Gerichtsurteile: Mietrecht

Deutsches Mietrecht - von der Anmietung bis zur Kündigung der Mietwohnung.
  1. Der Fall: Die Mieter einer Wohnung verlangen von einer Wohnungsgesellschaft die Rückzahlung von Miete. Sie hatten hatten eine Einzugsermächtigung erteilt, mit deren Hilfe die vermietende Gesellschaft die monatliche Miete vom Konto der Mieter einzog. Im Jahr 2007 erklärte die Gesellschaft ein Mieterhöhungsverlangen und zog fortan den erhöhten Betrag ein. Eine Zustimmung zur Mieterhöhung hatten die Mieter nie gegeben.

  2. Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters war für einen Mieter unverständlich und damit formell nicht ordnungsgemäß. Er forderte deshalb eine verständliche Betriebskostenabrechnung und versicherte mündlich, dass er eine eventuelle Nachzahlung begleichen würde. Die korrigierte Abrechnung ging ihm zu, jedoch leider verspätet, die einjährige gesetzliche Abrechnungsfrist wurde vom Verwalter überschritten. An seine mündliche Zusage zur Zahlung des Abrechnungsbetrages konnte er sich nicht mehr erinnern und so verweigerte er die Zahlung des Nachzahlungsbetrages, da die einjährige Abrechnungsfrist überschritten war.

  3. Ein Vermieter im Raum Tübingen ärgerte sich darüber, dass in seinem Haus die Abfälle immer wieder durcheinander geworfen wurden und nicht nach Sorten getrennt in der richtigen Tonne landeten. Er engagierte für ein halbes Jahr eine Firma, die die Container kontrollierte und die Mülltrennung organisierte.

  4. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Oktober 2018 (VIII ZR 94/17) hat eine zentrale Frage des Mietrechts geklärt: Kann ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung nachträglich widerrufen? Der BGH entschied, dass dies nicht möglich ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern.

  5. Zur Erhaltungspflicht des Vermieters gehört auch die Reparatur eines in der Mietwohnung bei Anmietung vorhandenen Telefonanschlusses, beziehungsweise die Reparatur des dazugehörigen Telefonkabels.

  6. Der Fall: Im Abrechnungsschreiben zur Betriebskostenabrechnung zog eine Vermieterin statt der Ist-Vorauszahlungen die Soll-Vorauszahlungen ab und bat um Überweisung des Nachzahlungsbetrages. Der Mieter verweigerte die Zahlung obwohl Soll- und Ist-Vorauszahlungen in diesem Fall identisch waren mit der Begründung, dass die Betriebskostenabrechnung insgesamt ungültig sei. Die Parteien stritten sich bis vor den Bundesgerichtshof.

  7. Nicht immer! In der Regel ist der Einbau eines Fahrstuhls in einem Wohnhaus ein klarer Fall von Gebrauchswerterhöhung und rechtfertigt somit eine Modernisierungsmieterhöhung. In einem Fall, der vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, jedoch nicht. Hier bekam die klagende Mieterin Recht und die Erhöhungsbeträge mussten von der Vermieterin erstattet werden.