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Aktuelle Gerichtsurteile: Immobilienrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Bei Wandfeuchtigkeit einer im Souterrain gelegenen Wohnung eines Altbaus fehlt es an der Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung, so dass ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 BGB vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Urteil vom 21.06.2024 - V ZR 79/23)
  2. Die Teilungs­versteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand, so dass der Erlass eines Wohnnutzugsgebots zulässig ist. Zudem ist unerheblich, dass der Betroffene eine emotionale Bindung zur Immobilie hat. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

    (OVG Hamburg, Beschluss vom 23.05.2024 - 4 Bs 140/23)
  3. Ein Vertrag über die Reinigung einer unbestimmten Anzahl von Ferienwohnungen nach einer vom Auftraggeber erstellten Reinigungsliste stellt einen Werkvertrag dar. Die Fälligkeit der Vergütung entsteht nicht mit Abnahme der Reinigungsarbeiten, sondern gemäß § 646 BGB mit deren Vollendung. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

    (LG Lübeck, Urteil vom 25.07.2024 - 14 S 109/22)
  4. Der beabsichtigte Verkauf von neugeschaffenen Wohnraum rechtfertigt keinen Leerstand von über drei Monaten. Insofern kann eine Wohnungs­zuführungs­aufforderung ergehen. Zudem gilt das Zweck­entfremdungs­verbot auch für Neubauten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

    (VG Berlin, Urteil vom 12.05.2024 - 6 K 251/22)
  5. Steht ein Gebäude lange leer, so ist die fehlende Leerung bzw. Absperrung der wasserführenden Leitungen grob fahrlässig. Kommt es zu einem Schadensfall wegen Frostaufplatzungen, so kann der Wohn­gebäude­versicherer die Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 75 % kürzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2024 - 7 U 251/20)
  6. Mietvertraglich kann vereinbart werden, dass zur Begründung einer Mieterhöhung nur auf den Mietspiegel Bezug genommen werden darf. Ist der Mietspiegel wirksam, so ist ein mit Vergleichswohnungen begründetes Miet­erhöhungs­verlangen formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

    (Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.04.2024 - 65 S 37/23)
  7. Für die Wirksamkeit einer Miet­vertrags­ergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschrift­leistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss sich der neue Vermieter den Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

    (Landgericht Berlin II, Urteil vom 16.05.2024 - 64 S 198/22)