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Aktuelle Gerichtsurteile: Erbrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben.

    (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.08.2024 - 8 W 102/23)
  2. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbe­geld­versicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungs­unternehmen abgetreten hat, als Sach­leistungs­anspruch der Erben den Nachlass erhöhen. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nach­lass­verbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.

    (BFH, Urteil vom 10.07.2024 - II 31/21)
  3. Das Landgericht Coburg hatte sich mit einer Klage auf Herausgabe eines geerbten Grundstücks zu befassen.

    (LG Coburg, Urteil vom 02.03.2023 - 51 O 138/19)
  4. Auch wenn ein Erbe nicht alle zumutbaren und möglichen Erkenntnisquellen über die Zusammensetzung eines Nachlasses genutzt hat und sein Erbe wegen - fälschlich - angenommener Überschuldung ausschlägt, kann er diese Ausschlagung später anfechten. Zu diesem Thema hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Fall zu entscheiden.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.07.2024 - 21 W 146/23)
  5. Das BVerfG hat die Verfassungs­beschwerde eines Erbprätendenten nicht zur Entscheidung angenommen, mit der dieser sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheins­verfahrens gewandt hatte.

    (BVerfG, Beschluss vom 13.07.2024 - 1 BvR 1929/23)
  6. Die für erbrechtliche Streitigkeiten zuständige 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass auch eine an Demenz erkrankte Person durchaus noch in der Lage sein kann, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führe automatisch zur sogenannten Testierunfähigkeit.

    (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 18.07.2024 - 8 O 97/24)
  7. In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Beschlüssen vom 18. Juni 2024 (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz) entschieden, dass das Hauptzollamt potentielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.

    (FinG Münster, Beschluss vom 18.06.2024 - 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz)