Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht - Unfallschaden, Autoreparatur, Schmerzensgeld, Punkte, Bußgeld

Rechtsgebiet Verkehrsrecht

Unfallschaden, Autoreparatur, Schmerzensgeld, Punkte, Bußgeld ...

Seit 25 Jahren vertrete ich schwerpunktmäßig meine Mandanten in allen Fragen des Verkehrsunfallrechts, dem Verkehrsverwaltungsrecht und dem Verkehrsstrafrecht (Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten).

In allen Verkehrsunfallsachen berate ich Sie umfassend, kompetent und setze Ihre Ansprüche durch. Zu diesem Tätigkeitsschwerpunkt gehören auch alle Fragen rund um den Verkauf, den Kauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen.

In verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten und Bußgeldverfahren verteidige ich Sie effektiv und nehme Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich wahr. Unfall- und Verkehrsmandate werden i.d.R. von Ihrer Rechtsschutzversicherung erfasst.

In Verkehrsunfallsachen und verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie mich frühzeitig beauftragen, damit Ihre Anliegen erfolgreich vertreten werden können. Die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehenden Ansprüche werden häufig erst sichtbar nach einer kompetenten Rechtsberatung. Viele Unfallbeteiligte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen und hoffen oft vergebens darauf, dass ihnen ihre Ansprüche seitens der Haftpflichtversicherung umfassend mitgeteilt werden.

Gerade auch die Geltendmachung von Personenschäden, Schmerzensgeldern und die Durchsetzung eines Haushaltsführungsschadens setzt entsprechende anwaltliche Erfahrung voraus.

Wenn Sie direkt von einer Versicherung kontaktiert werden, treffen Sie mit dieser keine Vereinbarung, bevor Sie sich nicht durch einen Verkehrsanwalt haben beraten lassen. Auf keinen Fall sollten Sie spontan ein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle abgeben. Es ist erforderlich, dass Sie nach einem Verkehrsunfall einen kühlen Kopf bewahren, sofort die Polizei und wenn nötig, einen Rettungswagen rufen und den Unfallbericht vollständig ausfüllen. Insbesondere sollten Sie das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Verkehrsanwalt, damit sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche geprüft werden können.

Ein Anwalt kann auch Maßnahmen der Führerscheinbehörde stoppen und Ansprüche gegen gegnerische Haftpflichtversicherungen durchsetzen. Zur Schadensermittlung gehören auch die Kosten, die der Geschädigte zum Nachweis des Schadenumfanges aufwenden muss, also insbesondere auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens. Auch die Kosten, welche durch die anwaltliche Interessenvertretung dem Geschädigten entstehen, sind in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Ob dieses in Ihrem Fall zutrifft, wird gleich zu Beginn der Beratung mit Ihnen erörtert.

Immer wieder stehen folgende Gesichtspunkte im Zentrum der rechtlichen Beratung:

  • Haftungsverteilung
  • Vermeidbarkeitsbetrachtungen
  • Vollkaskoversicherung
  • Bedeutung des Quotenvorrechts
  • Beweissicherung
  • unerlaubte Handlung
  • Haftung Minderjähriger
  • Halter-Haftung
  • Haftungsausschlüsse
  • Mitverschulden
  • Forderungsübergang
  • Kaskoschäden
  • Haftpflichtschäden
  • Gutachterauswahl
  • Unterhaltsschäden
  • Reparaturaufwand
  • fiktive Abrechnung
  • Leasing
  • Totalschaden-Fall
  • Mehrwertsteuer-Erstattung
  • Sachverständigenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Abschleppkosten
  • Standgeld
  • Entsorgungskosten
  • Umbaukosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Vergleichs- und Abfindungserklärung
  • Schmerzensgeld
  • Feststellungsklage
  • Schadensminderungspflicht
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Heilbehandlungskosten
  • Nebenkosten im Krankenhaus
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden
  • Kapitalabfindung
  • Vergleich und Verjährung
  • vertragliche Obliegenheiten
  • Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

Ferner werden im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen häufig auch Verkehrsstrafsachen rechtlich zu prüfen sein. Eine sachgerechte Verteidigung setzt genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts voraus. Die strafrechtliche Verteidigung hat in Verkehrsstrafsachen auch erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall, sowie auch versicherungsrechtliche Fragen.

Die sachgerechte Bearbeitung von Bußgeldsachen steht häufig im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Verkehrsunfallsachen. Sofern Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, Beschuldigter in einer Verkehrs-Strafsache sind, oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit mir auf. Ich bin bemüht, Ihnen einen frühen Beratungstermin zu geben.

Ich biete Ihnen eine kompetente anwaltlichen Erstberatung!

Rechtsanwalt Klaus Picker - Ihr Anwalt und Rechtsberater für Verkehrsrecht