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Aktuelle Gerichtsurteile: Immobilienrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der unter anderem für das Wohnungs­eigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungs­eigentumsrechts über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschafts­eigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

    (BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 87/23)
  2. Der unter anderem für das Wohnungs­eigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungs­eigentumsrechts über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschafts­eigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

    (BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 81/23)
  3. Der Trittschallschutz in einer Mietwohnung muss grundsätzlich nur den Anforderungen Genüge tun, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Neubaustandard. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

    (AG Berlin-Wedding, Urteil vom 03.03.2023 - 16 C 301/21)
  4. Der Einbau eines Aufzugs rechtfertigt jedenfalls dann keine Modernisierungs­miet­erhöhung, wenn dieser nur in den Zwischenetagen hält. In diesem Fall liegt keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung und damit keine Gebrauchs­wert­steigerung im Sinne von § 555b Nr. 4 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

    (LG Berlin, Beschluss vom 06.11.2023 - 64 S 126/22)
  5. Vereinbaren die Miet­vertrags­parteien formularmäßig den Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung, so umfasst dies auch das Sonder­kündigungs­recht nach § 573a BGB. Denn Zweck des Kündigungs­ausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Neunkirchen entschieden.

    (AG Neunkirchen, Urteil vom 04.12.2023 - 4 C 307/23 (02))
  6. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht deshalb nichtig sind, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümer­versammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Die Frage, ob sich allein daraus ein Beschluss­anfechtungs­grund ergibt, ist offengeblieben.

    (BGH, Urteil vom 08.03.2024 - V ZR 80/23)
  7. Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, auf seinem Balkon eine Markise zum Sonnenschutz anzubringen. Jedoch kann der Vermieter eine fachgerechte Montage, den Abschluss einer Haft­pflicht­versicherung sowie eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

    (LG Berlin, Urteil vom 13.03.2023 - 64 S 322/20)
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